Im Aargau liegt die Verantwortung für die familienergänzende Kinderbetreuung gemäss Kinderbetreuungsgesetz bei den Gemeinden. Sie haben Betreuungsangebote mit unterschiedlichen Modellen eingeführt. Derzeit gibt es politische Vorstösse und Anregungen, die vom Kanton die flächendeckende Einführung von Tagesschulen fordern. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens würde in die Gemeindeautonomie eingreifen. Beim heutigen Rahmengesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung (Inkraftsetzung August 2016) war es der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, den Gemeinden die grösstmögliche Autonomie in der Gestaltung und Umsetzung der Kinderbetreuungsangebote zu gewähren. Wenn Bedarf, Kapazität und Initiative vorhanden ist, kann eine Gemeinde bereits mit der heutigen Gesetzgebung eine Tagesschule einführen und damit ihre «weichen» Standortfaktoren gestalten.
Analyse von Möglichkeiten statt unnötigem kantonalem Zwang ohne Grundlage
Für die FDP Aargau ist eine flächendeckende Einführung von Tagesschulen im Aargau durch ein entsprechendes kantonales Gesetz der falsche Weg. Vielmehr braucht es eine Analyse des Regierungsrats zu den Möglichkeiten, Chancen und Herausforderungen bezüglich Gestaltung von Tagesstrukturen im Kanton Aargau und den Gemeinden. FDP-Fraktionspräsidentin Sabina Freiermuth, Zofingen, hat an der heutigen Grossratssitzung eine Interpellation mit den entsprechenden Fragen eingereicht.
Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91